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Landespolizeien im System deutscher Polizeiorganisationen

Aktualisiert: 8. März 2020

Die in 16 Bundesländer aufgeteilte Bundesrepublik Deutschland ist wie z. B. auch die USA oder die Schweiz ein Staat mit einer starken verfassungsrechtlichen Föderalismus-Komponente. Ein Ausdruck dieser Ausrichtung ist die Verteilung der staatlichen Polizeiaufgaben auf Bundes- und Landesebene. Es gibt in Deutschland für bestimmte, bundesländerübergreifende Aufgaben Polizeikräfte auf Bundesebene. Das ist insbesondere die unter anderem für den Grenzschutz zuständige Bundespolizei (BP, 40.000 Bedienstete). Die BP hieß bis 2005 Bundesgrenzschutz (BGS). Zur Bundespolizei gehört auch die Anti-Terror-Einheit GSG 9. #landespolizei #polizei #werbung

Weitere Polizeiorganisationen auf Bundesebene neben der Bundespolizei sind das Bundeskriminalamt (BKA, 6.000 Bedienstete) sowie die für die Sicherheit des Bundestagsgebäudes zuständige Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT, 200 Bedienstete). Eine Sonderrolle nimmt die Feldjäger-Truppe der Bundeswehr ein. Die ausschließlich im Militärbereich zuständigen Feldjäger bilden die deutsche Militärpolizei. Die mit Abstand meisten deutschen Polizei-Bediensteten gehören zu den 16 Landespolizeien (250.000). Nicht als staatliche deutsche Polizei, sondern als örtliche Hilfspolizei der Ordnungsbehörden gelten die in einigen Bundesländern wie Sachsen und Hessen mit eingeschränkten Befugnissen tätigen kommunalen Ordnungsdienste. Eine Sonderstellung nimmt die Ortspolizei Bremerhaven (500 Bedienstete) ein. Sie ist zwar als Teil der Bremer Landespolizei staatlich, untersteht aber dem Magistrat der zum Bundesland Bremen gehörenden Stadt Bremerhaven. Damit ist sie Deutschlands einzige kommunale Polizei.

Geschichte der deutschen Polizei

Die Entwicklung der deutschen Polizei hängt eng mit der allgemeinen historischen Entwicklung Deutschlands zusammen. Im 1871 gegründeten Deutschen Reich legten die einzelnen Gliedstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen, Hamburg, usw.) großen Wert auf die Behauptung möglichst vieler Eigenrechte. Dazu gehörte insbesondere die Polizeihoheit. In den deutschen Gliedstaaten wurden Polizeiaufgaben vor allem von städtischen Polizeibehörden und auf dem Lande tätigen Gendarmen wahrgenommen. Daneben wurden auch Landespolizei-Einsatzkräfte wie z. B. die preußische Schutzpolizei (Schupo) aufgestellt. In der Nazi-Zeit wurde die Polizei reichseinheitlich organisiert. Die SS-Chef Himmler seit 1936 unterstehende Deutsche Polizei gliederte sich in Ordnungspolizei (Schutzpolizei, Gemeindepolizei, Gendarmerie) und in Sicherheitspolizei (Kripo, Gestapo, Reichskriminalamt). Polizei und SS wurden organisatorisch und personell auf vielen Ebenen miteinander verbunden. Nach 1945 entstanden unter Federführung der Siegermächte in den Westzonen wieder eigenständige Landespolizeien. Sie existierten auch nach Gründung der BRD 1949 weiter. In der DDR wurde dagegen die Volkspolizei (Vopo) als Einheitspolizei aufgestellt. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde die Vopo aufgelöst. Aufgelöst wurden auch die Bahnpolizei (1992) und die Bayerische Grenzpolizei (1998). Ihre Aufgaben übernahm der Bundesgrenzschutz.

Aufgaben und Befugnisse der Landespolizeien

Gemäß Art. 30 Grundgesetz (1949) ist Polizei vorbehaltlich verfassungsgemäßer Ausnahmen eine Angelegenheit der Länder. Die Bundesländer haben jeweils eigene Polizeigesetze, in denen Befugnisse und Aufgaben ihrer Polizei geregelt sind. In einigen Details können diese Regelungen länderunterschiedlich sein. Die grundlegenden Bestimmungen sind aber im Kern gleich.

Die Polizei der Länder hat vielfältige sowohl vorbeugende als auch repressive Aufgaben. Das heißt, die Landespolizei wird sowohl auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) wie dem der Strafverfolgung tätig. In beiden Bereichen darf die Polizei unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel auch Gewalt anwenden. Geschützt werden sollen insbesondere die Rechtsordnung als Ganzes, staatliche Einrichtungen und bestimmte individuelle Rechtsgüter von Privatpersonen. Schutzwürdig sind demnach z. B. Wahlveranstaltungen, die Einhaltung von Straf- und Verwaltungsgesetzen sowie das Recht von Einzelpersonen auf ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Eigentum. Von zentraler Bedeutung bei der polizeilichen Gefahrenabwehr ist die sogenannte polizeirechtliche Generalklauseln. Dadurch haben Polizeibeamte einen erheblichen Ermessensspielraum bei der rechtmäßigen Wahl der ihnen zur Gefahrenabwehr geeignet erscheinenden Mittel.

Bei der Verfolgung von bereits begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben Polizeibeamte als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft etliche Befugnisse wie das Recht auf Festnahme oder körperliche Untersuchung.

Gliederung der Landespolizeien

Die Gliederung der Landespolizeien ist üblicherweise eine Aufteilung in die Bereiche Polizeivollzugsdienst (PVD), Bereitschaftspolizei (Bepo), Aus- und Fortbildung und Verwaltung sowie Landeskriminalamt (LKA). Der mit Abstand personalstärkste Bereich ist der Polizeivollzugsdienst mit seinen bundesweit etwa 200.000 Vollzugsbeamten. Davon ist etwa ein Fünftel weiblich. Der PVD wiederum unterteilt sich in Schutzpolizei, Kriminalpolizei sowie gegebenenfalls in Wasserschutzpolizei und Verkehrspolizei. Zur Schutzpolizei gehören auch Spezialisten wie Hundeführer, Hubschrauberpiloten und Polizeireiter sowie Angehörige von Fahrrad- und Motorradstaffeln.

In vielen Bundesländern werden die Vollzugsbeamten bei Wach- und Kontrollaufgaben durch Polizeiangestellte (z. B. Wachpolizei Berlin) oder durch freiwillige Helfer (z. B. Freiwilliger Polizeidienst Hessen) unterstützt. Die landespolizeiliche Organisation ist den jeweiligen Umständen der Bundesländer entsprechend (Stadtstaaten, Flächenstaaten, Küstenstaaten) teilweise unterschiedlich. In der Regel steht aber ein dem Landes-Innenminister unterstehendes Polizeipräsidium oder Landespolizeiamt an der Spitze des Organigramms. Nächstniedrigere Stufen können auf die Regionen verteilte Polizeidirektionen oder -inspektionen sein. Darunter schließen sich dann örtliche Polizeireviere, -Stationen und -Posten an.

In der Bereitschaftspolizei machen zumeist junge Polizisten am Anfang ihrer Laufbahn Dienst. Die Bereitschaftspolizei ist kaserniert. Ihre geschlossenen Verbände sind in Einsatzhundertschaften gegliedert. Die bei besonderen Gefahrenlagen eingesetzten landespolizeilichen Sondereinheiten der Spezialeinsatzkommandos (SEK) beziehungsweise Mobilen Einsatzkommandos (MEK) sind organisatorisch in manchen Ländern der Bereitschaftspolizei, in anderen der Kriminalpolizei oder dem LKA angegliedert.

Laufbahnen und Amtsbezeichnungen

Landespolizei-Beamte sind den Laufbahnen des mittleren, höheren und gehobenen Dienstes zugeordnet. Polizeibeamte im einfachen Dienst gibt es seit den 1970er Jahren nicht mehr. Bei den Amtsbezeichnungen (Dienstgrade) der Polizeibeamten gibt es in den Bundesländern nur wenige Abweichungen. Die üblichen Dienstbezeichnungen (in der männlichen Form) im mittleren Dienst sind Polizeimeister, -obermeister und -hauptmeister. Im gehobenen Dienst arbeiten Polizeikommissar, -oberkommissar und -hauptkommissar sowie Erster Polizeikommissar.

Zum gehobenen Dienst gehören Polizeirat, -oberrat und -direktor sowie Leitender Polizeidirektor. Bei der Kriminalpolizei beginnen die Benennungen dieser ansonsten identischen Amtsbezeichnungen mit den Silben Kriminal statt Polizei (Kriminalmeister, usw.). Bei Polizistinnen ist die Amtsbezeichnung durch die Endsilbe -in ergänzt (z. B. Polizeikommissarin).

Polizeiausrüstung, Fahrzeuge und Bewaffnung

Zur Ausrüstung der meisten Polizeibediensteten gehört eine Polizeiuniform. Kriminalpolizisten tragen durchweg Zivil. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden die bis dahin unterschiedlichen Uniformen der Landespolizisten bundesweit vereinheitlicht. Die Wasserschutzpolizeien behielten allerdings ihre marineähnlichen Uniformen. Die um 1972 bei der Schutzpolizei eingeführte einheitliche grün-beige Uniform wurde von 2003 bis 2018 schrittweise durch blaue Uniformmodelle abgelöst. Die etwa ein Halbdutzend heute getragenen Modelle unterscheiden sich in Farbton, Schnitt und Mützenform teilweise erheblich voneinander. An Farbgebung und der Anzahl der Sterne auf den Schulterstücken kann die Amtsbezeichnung der Polizisten erkannt werden. Zusätzlich gibt die Farbe der Mützenbänder Auskunft über die Laufbahnzugehörigkeit: Grünes Band steht für mittleren Dienst, Silber für gehobenen Dienst und Goldgrün für den höheren Dienst.

Schutzpolizisten stehen in der Regel eine leichte Innendienstuniform und ein schwerere Standarduniform für den Außendienst zur Verfügung. Daneben gibt es Sonderkleidung für besondere Einsätze oder Spezialverwendungen (Reiter, Radfahrer, usw.). Ferner gehören auch Schutzwesten aus Kevlar, Warnwesten, Schutzhelme und andere Schutzkleidung zur Ausrüstung der uniformierten und nichtuniformierten Polizisten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen Polizisten stets oder fallweise am Körper oder im Einsatzfahrzeug weitere Ausrüstungsgegenstände mit. Dazu zählen mobile Funkgeräte, Handschuhe und Handschließen (Handschellen). Ferner tragen Polizisten Abwehrwaffen wie Schlagstock und Pfefferspray. Für den Extremfall gehören auch Schusswaffen zur Polizeiausrüstung. Die einzelnen Länderpolizeien bevorzugen bei den Dienstpistolen unterschiedliche Modelle. Es sind vor allem P30, P99, P2000 und HK SFP9 im Einsatz. Daneben werden auch nicht mehr neu ausgegebene Modelle wie Walther PPK, P6 oder SIG Sauer P228 weiterhin genutzt. Ferner sind auch Maschinenwaffen wie die insbesondere bei MEK und SEK Verwendung findende Maschinenpistole HK MP7 zum polizeilichen Gebrauch erlaubt. Zu den von der Landespolizei eingesetzten Fahrzeugen zählen neben den Streifenwagen unter anderem größere und kleinere Gruppenkraftwagen, bei der Verkehrsüberwachung eingesetzte Prüfkraftwagen, Lautsprecherkraftwagen, Sanitätskraftfahrzeuge, Wasserwerfer und gepanzerte Sonderwagen. Daneben zählen auch Hubschrauber, Motorräder, Fahrräder und Wasserfahrzeuge zum landespolizeilichen Fahrzeugpark.


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